In der Burgkapelle zu Abenberg kann kirchlich geheiratet werden, und es finden dort auch viele Hochzeiten statt. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die wichtigsten Fragen, die sich dazu stellen:
1) Wer darf in der Burgkapelle heiraten?
In der Burgkapelle kann kirchlich geheiratet werden, wenn wenigstens ein Partner einer christlichen Kirche angehört, die entweder Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bayern (AcK) oder der Vereinigung evang. Freikirchen (VeF) ist. Das ist selbstverständlich die Evang.-Luth. Kirche, aber auch z.B. die Römisch-Katholische Kirche, die Evangelisch-Reformierte Kirche, die Alt-Katholische Kirche und viele evangelische Freikirchen. Trauungen, bei denen kein Partner einer christlichen Kirche angehört, sind nicht möglich. Ebenso nicht Trauungen mit „freien Pfarrern“ oder „Festrednern“.
2) Wer hält als Liturg die Trauung in der Burgkapelle?
Für die Trauung Auswärtiger ist Ihr/e Gemeindepfarrer/in zuständig. Setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Pfarramt in Verbindung. Liturg für Glieder der Kirchengemeinde Dürrenmungenau (mit Abenberg, Obersteinbach, Kleinabenberg) ist Pfarrer Cunradi
3) Was sind die Gebühren einer Trauung in der Burgkapelle?
Amtsgebühr € 50,- Benutzungsgebühr (nur für Auswärtige) € 200,- Mesnergebühr € 25,- Organistendienst € 25,- Der Organist kann auch selber mitgebracht werden.
4) Wer sind die Kontaktpersonen für eine Trauung in der Burgkapelle?
Bezüglich der Vereinbarung eines Trautermins wenden Sie sich an das
- Ev.-Luth. Pfarramt Wassermungenau:
- Hauptstraße 27, 91183 Wassermungenau
- Tel: 09873-255, Fax: 09873-1282
Für Gemeindeglieder an
- Pfarrerriedericke Töpelmann
- Schloßallee 2, 91183 Abenberg-Dürrenmungenau
- Tel: 09873/976405
Bezüglich einer Besichtigung der Kapelle anlässlich einer möglichen Trauung wenden Sie siiedericke ch bitte an Pfarrerin
Friedericke Töpelmann, Telefon 09873/976405